Auftragswert schätzen und dokumentieren

Christoph Schärli

21. April 2025, 17:07

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Auftragswert schätzen und dokumentieren

Das vorgeschriebene Verfahren einer öffentlichen Beschaffung richtet sich nach dem massgebenden Auftragswert. Erreicht dieser die von der IVöB vorgegebenen Schwellen, ist das jeweilige höherstufige Verfahren anzuwenden. Dabei müssen Optionen, Verlängerung der Laufzeit und allfällige Projekterweiterungen mitberücksichtigt werden.

Der mutmassliche Auftragswert ist sorgfältig zu schätzen. Eine solche Schätzung kann auf eigenen Kenntnissen (Erfahrungswerte) oder spezifischen Marktabklärungen (Richtofferte, Internetrecherche) basieren. Auch ein Kostenvoranschlag kann als geeigneter Nachweis der Schätzung dienen. Es ist empfohlen, die Schätzung (insbesondere in knappen Fällen) gut zu dokumentieren.

Im Ausschreibungsprozess mit submissi.o. wird sichergestellt, dass sämtliche der (mit)ausgeschriebenen Optionen und die Vertragslaufzeit in der Schätzung berücksichtigt werden und diese Schätzung durch das Tool entsprechend dokumentiert ist. Damit unterstützt submissi.o. die Vergabestellen auch in Bezug auf die interne Compliance.

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