Widersprüche zwischen den Angaben auf simap.ch und den Ausschreibungsunterlagen
Immer wieder treten in der Praxis Situationen auf, in denen die Angaben einer Ausschreibung und die dazugehörigen Ausschreibungsunterlagen nicht übereinstimmen – insbesondere, wenn es um die Zulassung von Varianten geht. Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht dieses Problem:
Das Verwaltungsgericht Schwyz musste sich im Entscheid SZ_VG_001_III-2025-33_2025-07-31.pdf mit einem solchen Widerspruch auseinandersetzen. Konkret ging es um den Fall, dass in einer Publikation auf simap.ch Varianten ausgeschlossen, jedoch in den dort ebenfalls hochgeladenen Ausschreibungsunterlagen Varianten zugelassen wurden. Das Gericht entschied, dass in einem solchen Fall die Angaben in den Ausschreibungsunterlagen Vorrang haben. Ob dieser Entscheid auch für andere Fälle und Konstellationen Geltung haben wird, ist jedoch nicht entschieden.
Um Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden, ist es daher besonders wichtig, dass auf simap.ch ausschliesslich Informationen publiziert werden, die mit den schriftlichen Ausschreibungsdokumenten übereinstimmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Bieterinnen und Bieter von einheitlichen und klaren Bedingungen ausgehen können.
Technische Unterstützung durch unsere Schnittstelle zu simap.ch
Unsere Schnittstelle zu simap.ch stellt sicher, dass die Inhalte der Ausschreibungsbedingungen und die Publikation auf simap.ch stets vollständig übereinstimmen. Dadurch wird das Risiko widersprüchlicher Angaben zwischen Ausschreibung und Publikation ausgeschlossen und eine rechtssichere Ausschreibung unterstützt. Alle Angaben und auch nachträgliche Anpassungen welche in submissi.o. gestützt auf den Workflow erfasst und in den Ausschreibungsbedingungen publiziert werden, werden über unsere Schnittstelle auch Deckungsgleich in der Publikation auf simpa.ch erfasst.